EU AI Act & Transparenz · Deutschland

KI-Kennzeichnung nach dem EU AI Act: Pflichten, EU-Icons und Downloads

13 Min. Lesezeitsandan AI Redaktion

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss sie in bestimmten Fällen erkennbar machen. Dieser Leitfaden ordnet die Pflichten nach Rollen, erklärt das offizielle Icon-System der Europäischen Kommission und stellt alle Labels als SVG und PNG zum Download bereit.

24 Dateien als SVG und PNG, kostenlos und ohne Anmeldung

Kurzantwort

Die wichtigste Antwort vorab

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Anbieter müssen KI-generierte Inhalte maschinenlesbar markieren und Interaktionen mit KI-Systemen erkennbar machen. Betreiber müssen Deepfakes offenlegen und veröffentlichte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse kennzeichnen, sofern niemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Die Europäische Kommission stellt dafür drei freiwillige Icons bereit: AI, AI GENERATED und AI MODIFIED. Verstöße können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kosten; in Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung.

  • Artikel 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 und verteilt fünf Transparenzpflichten auf Anbieter und Betreiber.
  • Die drei EU-Icons AI, AI GENERATED und AI MODIFIED sind freiwillig, die Kennzeichnungspflichten dahinter sind es nicht.
  • Ein sichtbares Label ersetzt nicht die maschinenlesbare Markierung, die Anbieter generativer Systeme zusätzlich umsetzen müssen.
  • Bußgelder reichen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur.
  • Kennzeichnung hält nur, wenn sie im Content-Prozess verankert ist und Export, Weitergabe und Syndication übersteht.

Was seit dem 2. August 2026 gilt

Die KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, ihre Vorschriften greifen jedoch gestaffelt. Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 – der Teil der Verordnung, der KI-Inhalte für Menschen erkennbar machen soll. Für Unternehmen ist das der Punkt, an dem aus einer angekündigten Regulierung eine überprüfbare Pflicht wird.

Adressiert werden zwei Rollen. Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung ein, etwa um Kampagnenmotive zu erzeugen oder einen Kundendialog zu automatisieren. Wer ein zugekauftes Modell in einem eigenen Produkt anbietet, kann beides gleichzeitig sein – und muss die Pflichten beider Rollen erfüllen.

In Deutschland bündelt das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz die Aufsicht. Die Bundesnetzagentur ist seit dem 2. August 2026 zentrale Marktüberwachungsbehörde und nationale Anlaufstelle für Beschwerden. Verstöße gegen Artikel 50 können nach Artikel 99 Absatz 4 mit Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.

01

1. August 2024

Die KI-Verordnung tritt in Kraft. Der Anwendungsbeginn der einzelnen Kapitel ist in Artikel 113 gestaffelt geregelt.

02

2. Februar 2025

Die verbotenen KI-Praktiken und die Anforderungen an KI-Kompetenz im Unternehmen werden anwendbar.

03

2. August 2025

Die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Governance- und Sanktionsvorschriften greifen.

04

2. August 2026

Artikel 50 und der überwiegende Teil der Verordnung werden anwendbar. Ab hier ist die Kennzeichnung von KI-Inhalten durchsetzbar.

Die Verordnung ist seit 2024 in Kraft. Anwendbar ist Artikel 50 aber erst seit dem 2. August 2026 – und damit auch erst seither prüfbar.

Wer muss was kennzeichnen: Anbieter und Betreiber

Artikel 50 verteilt fünf Pflichten auf die beiden Rollen. Anbieter verantworten die technische Ebene: Sie müssen erkennbar machen, dass ein Mensch mit einem KI-System interagiert, und die Ausgaben generativer Systeme maschinenlesbar markieren. Betreiber verantworten die sichtbare Ebene: Sie müssen über Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung informieren, Deepfakes offenlegen und bestimmte veröffentlichte KI-Texte kennzeichnen.

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 im Überblick
PflichtWen sie trifftWas Artikel 50 verlangt
Interaktion offenlegenAnbieterKI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind, müssen so gestaltet sein, dass die Interaktion mit einem KI-System erkennbar ist – außer sie ist aus dem Kontext offensichtlich (Absatz 1).
Synthetische Inhalte markierenAnbieterAusgaben generativer Systeme müssen maschinenlesbar markiert und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sein. Die Lösung muss wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein (Absatz 2).
Emotionserkennung und BiometrieBetreiberBetroffene Personen müssen über den Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung informiert werden. Die Vorgaben der DSGVO gelten zusätzlich (Absatz 3).
Deepfakes offenlegenBetreiberKünstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln, müssen als solche offengelegt werden (Absatz 4).
Texte von öffentlichem InteresseBetreiberVeröffentlichte KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, müssen offengelegt werden, sofern niemand die redaktionelle Verantwortung trägt (Absatz 4).
01

Offensichtliche KI-Interaktion

Ist für einen aufmerksamen Menschen aus dem Kontext klar erkennbar, dass eine Maschine antwortet, entfällt der gesonderte Hinweis. Im Zweifel ist der Hinweis der sichere Weg.

02

Unterstützende Bearbeitung

Systeme, die nur Standardbearbeitungen ausführen und die Eingabedaten nicht wesentlich verändern, sind von der Markierungspflicht für synthetische Inhalte ausgenommen.

03

Kunst, Satire und Fiktion

Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken beschränkt sich die Offenlegung auf eine angemessene Form, die die Darstellung des Werks nicht beeinträchtigt.

04

Redaktionelle Verantwortung

Wird ein KI-Text menschlich geprüft und trägt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung, greift die gesonderte Offenlegungspflicht für Texte nicht.

05

Zeitpunkt und Form

Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition vorliegen, klar und erkennbar sein und die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen (Absatz 5).

AI, AI GENERATED, AI MODIFIED: die drei offiziellen Labels

Die Europäische Kommission stellt drei Icons bereit, die den Grad der KI-Beteiligung unterscheiden. Das Basislabel AI zeigt an, dass KI an einem Deepfake oder an einem veröffentlichten Text beteiligt war. AI GENERATED steht für vollständig KI-erzeugte Inhalte ohne von Menschen geschaffene Bestandteile. AI MODIFIED kennzeichnet bestehende, von Menschen erstellte Inhalte, die teilweise mit KI verändert wurden.

Die Icons sind Teil des Verhaltenskodex für die Transparenz KI-generierter Inhalte, den die Kommission zusammen mit ihren Leitlinien zu den Transparenzpflichten veröffentlicht hat. Unternehmen können ihre Pflichten über den Kodex nachweisen oder über gleichwertige geeignete Mittel. Die Nutzung der Icons ist kostenlos und ohne Pflicht zur Namensnennung möglich – sie signalisiert aber weder eine Unterzeichnung des Kodex noch automatisch Rechtskonformität.

01

AI

Das Basislabel für KI-Beteiligung. Es funktioniert auch als Einstieg in eine zweite Informationsebene, die erklärt, welcher Teil eines Inhalts betroffen ist.

02

AI GENERATED

Für vollständig KI-generierte Inhalte, etwa KI-Videos, komponierte Musik oder automatisch erstellte Nachrichtenzusammenfassungen.

03

AI MODIFIED

Für zuvor von Menschen erstellte Inhalte mit teilweiser KI-Bearbeitung, etwa manipulierte Fotos oder nachbearbeitete Aufnahmen.

04

Vier Varianten je Icon

Jedes Label liegt in Schwarz und Weiß vor, dazu jeweils eine Variante mit 50 Prozent Transparenz für Hintergründe mit wenig Kontrast.

Freiwillig sind die Icons – die Pflichten dahinter nicht.

Labels korrekt einsetzen: Platzierung, Barrierefreiheit, Weitergabe

Ein Label erfüllt seinen Zweck nur, wenn Menschen es wahrnehmen und verstehen. Nach den Hinweisen der Kommission soll es spätestens bei der ersten Exposition deutlich erkennbar sein und – abgesehen von künstlerischen Werken – direkt in den Inhalt eingebettet werden. Entscheidend ist die Beständigkeit: Die Kennzeichnung muss sichtbar bleiben, wenn ein Inhalt erneut geteilt oder heruntergeladen wird. Ein Wasserzeichen, das beim Export verschwindet, erfüllt diesen Zweck nicht.

Barrierefreiheit gehört zum Design. Das Icon braucht eine deutlich sichtbare Größe und ausreichenden Kontrast, eine Textbezeichnung in einfacher Sprache ohne Fachjargon sowie einen Alt-Text für assistive Technologien. Bei Video und Audio muss die Einblendung lang genug sichtbar bleiben, damit auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen sie erfassen können. Overlays, Player-Steuerungen oder Consent-Banner dürfen das Label nicht verdecken.

Die sichtbare Ebene ist nur die Hälfte. Für Anbieter generativer Systeme verlangt Artikel 50 Absatz 2 zusätzlich eine maschinenlesbare Markierung. In der Praxis heißt das: Metadaten nach XMP oder IPTC im Asset selbst, damit Plattformen und Prüfwerkzeuge die Herkunft auslesen können. Beides zusammen – sichtbares Icon und eingebettete Markierung – ergibt eine Kennzeichnung, die für Menschen und Maschinen funktioniert.

01

Sichtbar beim ersten Kontakt

Nicht erst hinter einem Menü oder ausschließlich in den Metadaten, wenn eine sichtbare Offenlegung gefordert ist.

02

Nicht überlagern lassen

Prüfen Sie die Darstellung dort, wo der Inhalt tatsächlich ausgespielt wird – inklusive Plattform-Overlays und mobiler Ansicht.

03

Export und Weitergabe mitdenken

Kennzeichnung so einbetten, dass sie Download, Repost und Syndication übersteht.

04

Zweite Informationsebene anbieten

Eine kurze Erläuterung, welches System eingesetzt wurde und welcher Teil des Inhalts betroffen ist, schafft Vertrauen und beugt Rückfragen vor.

EU-Icons herunterladen: alle Varianten als SVG und PNG

Hier finden Sie die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Labels. Jedes der drei Icons steht in Schwarz und Weiß bereit, dazu jeweils eine Variante mit 50 Prozent Transparenz. SVG eignet sich für Websites, Apps und Layouts, PNG für Werkzeuge, die keine Vektorformate verarbeiten.

Offizielles EU AI Act Icon AI in Schwarz

AI

Das Basislabel zeigt an, dass KI an einem Deepfake oder an einem veröffentlichten Text beteiligt war. Es eignet sich auch als Einstieg in eine zweite, ausführlichere Informationsebene.

Offizielles EU AI Act Icon AI GENERATED in Schwarz

AI GENERATED

Für Inhalte, die vollständig von KI erzeugt wurden und keine von Menschen geschaffenen Bestandteile enthalten: KI-Videos, komponierte Musik oder automatisch erstellte Zusammenfassungen.

Offizielles EU AI Act Icon AI MODIFIED in Schwarz

AI MODIFIED

Für bestehende, von Menschen erstellte Inhalte, die teilweise mit KI verändert wurden: retuschierte Fotos, nachbearbeitete Aufnahmen oder umgeschriebene Passagen.

Kurzlink zum Teilen dieser Downloads: sandan.ai/eu-ai-icons. Die Europäische Kommission stellt die Icons kostenlos und ohne Pflicht zur Namensnennung bereit. Die Verwendung der Icons ist freiwillig, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind es nicht: Ein Icon belegt weder die Unterzeichnung des Verhaltenskodex noch die Rechtskonformität Ihrer Kennzeichnung.

Kennzeichnung in die Content-Governance integrieren

In Unternehmen darf Kennzeichnung nicht davon abhängen, ob eine einzelne Person daran denkt. Tragfähig ist ein regelbasierter Workflow: Beim Erzeugen eines Assets werden System, Bearbeitungsgrad, menschliche Prüfung, Veröffentlichungszweck und verantwortliche Person erfasst. Daraus leitet der Prozess ab, welches Label nötig ist, welche Metadaten geschrieben werden und wer freigibt. Aus einer Einzelfallentscheidung wird eine Regel, die sich auditieren lässt.

Technisch betrifft das nicht nur das generative Modell, sondern die gesamte Kette. Ein AI-natives PIM und DAM wie Aivory führt Herkunft und Kennzeichnungsstatus am Asset mit, sodass die Information beim Ausspielen in Shop, Katalog oder Marktplatz erhalten bleibt. In der Agentic Marketing Platform AMP entstehen Kampagnen-Assets bereits mit dem passenden Status, statt am Ende manuell nachetikettiert zu werden. Entscheidend ist, dass CMS, Social Publishing und Videopipeline die Information übernehmen, statt sie beim Export zu verlieren.

01

Use Cases inventarisieren

Alle produktiven Generierungs- und Bearbeitungsprozesse mit Owner, Medium, Zielgruppe und Veröffentlichungszweck erfassen. Ohne dieses Inventar bleibt jede Bewertung Stückwerk.

02

Entscheidungslogik dokumentieren

Festlegen, was als vollständig generiert, teilweise verändert, menschlich geprüft oder von öffentlichem Interesse gilt – und wer im Zweifel entscheidet.

03

Metadaten durchreichen

Kennzeichnungsinformationen über DAM, CMS, APIs und Exportformate bis in den Zielkanal transportieren, nicht nur im Ursprungssystem speichern.

04

Freigaben protokollieren

Prüfung, Version und Veröffentlichung so dokumentieren, dass die Entscheidung Monate später nachvollziehbar bleibt.

Gute KI-Compliance ist kein Aufkleber am Ende der Pipeline, sondern eine Eigenschaft des gesamten Content-Prozesses.

Was die EU-Icons nicht lösen

Ein sichtbares Label dokumentiert nicht die Herkunft eines Inhalts und erfüllt nicht sämtliche Anforderungen der Verordnung. Die maschinenlesbare Markierung auf Anbieterseite, der Hinweis bei Chatbot-Interaktionen und die Information über Emotionserkennung sind eigenständige Pflichten, die ein Icon nicht abdeckt. Auch Datenschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und branchenspezifische Vorgaben bleiben separat zu bewerten.

Der Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte ist freiwillig. Wer ihn nicht unterzeichnet, muss die Pflichten aus Artikel 50 dennoch mit geeigneten Mitteln erfüllen. Umgekehrt ersetzt die Nutzung der Icons keine Prüfung des konkreten Anwendungsfalls: Ob eine sichtbare Offenlegung nötig ist, hängt von Rolle, Medium, Veröffentlichungskontext und redaktioneller Verantwortung ab.

Häufige Fragen

Ist die Kennzeichnung von KI-Inhalten Pflicht?+

Ja, in den von Artikel 50 der KI-Verordnung erfassten Fällen. Seit dem 2. August 2026 müssen Anbieter synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren und Interaktionen mit KI-Systemen erkennbar machen. Betreiber müssen Deepfakes offenlegen und veröffentlichte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse kennzeichnen, sofern niemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Nicht jeder KI-gestützte Arbeitsschritt löst automatisch eine sichtbare Kennzeichnungspflicht aus.

Sind die EU-Icons verpflichtend?+

Nein. Die Europäische Kommission stellt die Icons als freiwilliges Hilfsmittel bereit. Verpflichtend sind die Transparenzanforderungen aus Artikel 50, nicht die konkrete grafische Umsetzung. Unternehmen können die Pflichten über den Verhaltenskodex für die Transparenz KI-generierter Inhalte erfüllen oder über gleichwertige geeignete Mittel.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Artikel 50?+

Nach Artikel 99 Absatz 4 der KI-Verordnung sind Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Die Bemessung richtet sich unter anderem nach Schwere, Dauer und Vorsatz des Verstoßes.

Muss jeder mit KI erstellte Text gekennzeichnet werden?+

Nein. Die gesonderte Offenlegungspflicht für Texte betrifft veröffentlichte Inhalte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Wird der Text menschlich geprüft und trägt eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung, greift sie nicht. Unabhängig davon bleibt die Pflicht der Anbieter zur maschinenlesbaren Markierung bestehen.

Wer kontrolliert die Kennzeichnungspflicht in Deutschland?+

Die Bundesnetzagentur. Mit dem Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz wurde die nationale KI-Aufsicht bei ihr gebündelt. Sie ist seit dem 2. August 2026 zentrale Marktüberwachungsbehörde und Anlaufstelle für Beschwerden. Auf europäischer Ebene begleiten das KI-Büro der Kommission und der Europäische Datenschutzbeauftragte die Durchsetzung.

Wie kennzeichne ich Bilder und Videos technisch korrekt?+

Wirksam ist die Kombination aus sichtbarem Label und eingebetteter Markierung. Das Icon wird so platziert, dass es beim ersten Kontakt erkennbar ist und beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleibt; parallel werden Metadaten nach XMP oder IPTC in die Datei geschrieben. Unser kostenloses Tool EU AI Labeler erledigt beides direkt im Browser.

Darf ich die EU-Icons kostenlos verwenden?+

Ja. Die Europäische Kommission stellt die Icons öffentlich zur freien Verwendung bereit, eine Namensnennung der Kommission oder des KI-Büros ist nicht erforderlich. Die Verwendung signalisiert allerdings weder die Unterzeichnung des Verhaltenskodex noch belegt sie für sich genommen Rechtskonformität.

Quellen

  1. 1EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteEuropäische Kommission, Shaping Europe’s digital future
  2. 2Leitlinien zu den Transparenzpflichten für KI-SystemeEuropäische Kommission, aktualisiert am 29. Juli 2026
  3. 3Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten InhaltenEuropäische Kommission, aktualisiert am 31. Juli 2026
  4. 4Artikel 50: Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systemeartificialintelligenceact.eu
  5. 5Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche IntelligenzEUR-Lex, CELEX 32024R1689
  6. 6Beitrag zur KI-Kennzeichnung und den Transparenzregeln des EU AI ActWDR, Politik

Hinweis: Der Beitrag bietet technische und strategische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung muss immer den konkreten Anwendungsfall berücksichtigen.

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